Bei Zahlungsverzug und nach Versand der 1. kostenlosen Mahnung gemäß den in Artikel XIX.2 des Wirtschaftsrechtsgesetzbuchs genannten Bedingungen und Fristen wird der Kunde :
1) einen Zinssatz von 10,50 % pro Jahr (Basiszinssatz plus 8 Prozentpunkte)
2) eine pauschale Entschädigung, die auf den unbezahlten Betrag wie folgt berechnet wird:
- Unter oder gleich 150 €: 20 €.
- Zwischen 150,01 € und 500 €: 30 € plus 10 % des Betrags, der auf die Tranche zwischen 150,01 € und 500 € fällig ist.
- Mehr als 500 €: 65 € plus 5 % des fälligen Betrags für den Betrag über 500 €, höchstens jedoch 2.000 €.
Jede Rechnung, die bei Fälligkeit nicht bezahlt wird, wird zu einem Bestandteil des Rechtsstreits und kann einem Dritten zur Eintreibung anvertraut werden. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten behält sich Aide & Soins à Domicile das Recht vor, seine Leistungen bei dem betreffenden Patienten oder Begünstigten einzustellen. Es ist daher ratsam, Aide & Soins de Domicile rechtzeitig über finanzielle Probleme zu informieren, die zu einer Aussetzung der Hilfe oder der Dienstleistungen führen könnten.
Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem sich der Geschäftssitz von Aide & Soins à Domicile befindet.